Freitag, 1. April 2011
Was man(n) auf dem Computer hat...
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/03/29/was-mann-auf-dem-computer-hat/

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Punkteerlass in Flensburg zu gewinnen
In diesem Jahr wird das Kraftfahrt-Bundesamt 60 Jahre alt. Anlässlich dieses Jubiläums verschenkt es in einer einmaligen Aktion 60.000 Erlass-Punkte aus dem Verkehrszentralregister. Jeder Teilnehmer hat die Chance, einen Erlass-Punkt zu gewinnen!

Wer oft mit dem Auto unterwegs ist, verstößt auch ruck zuck mal gegen die Straßenverkehrsordnung. Und im Handumdrehen füllt sich das Punkte-Konto in Flensburg. Ein, zwei oder drei Punkte bleiben folgenlos, doch Verkehrssünder, die mehr als 18 Punkte angesammelt haben, müssen ihren Führerschein abgeben.

Um den Autofahrern in Zeiten ständiger Flexibilität entgegen zu kommen, verlost das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg zu seinem 60-jährigen Jubiläum an alle Autofahrer einmalig in einer Sonderaktion 60.000 Erlass-Punkte für das Verkehrszentralregister! Jeder Mitspieler hat die Chance, einen Erlass-Punkt zu gewinnen - auch wer noch gar keine Punkte auf dem Konto hat!

Und so können Sie mitmachen:
Ein Erlass-Punkt kann gegen einen Strafpunkt eingesetzt werden, so dass der Strafpunkt aus dem Register beim entsprechenden Kraftfahrer sofort gelöscht wird. Dabei wird der Gesamtpunktestand an Strafpunkten um den einzulösenden Erlass-Punkt reduziert. Und hier können Sie mitmachen:

www.punkteerlass.de

Die Verlosung erfolgt nach dem Zufallsprinzip und unter Ausschluss des Rechtsweges am 4. August 2011.

Sofort nach Geltendmachung des Erlass-Punktes wird das Punktekonto des Kraftfahrers entsprechend zurückgesetzt. Geltend gemacht werden kann der Erlass-Punkt, indem der Gewinner die offizielle Benachrichtigung zusammen mit einer Kopie seines Personalausweises NACH Abschluss der Aktion einsendet. Die Adresse wird in der Gewinnbenachrichtigung bekannt gegeben. Noch mehr Informationen zum Gewinnspiel und zur Verlosung der Erlass-Punkte gibt's hier.

Viel Glück! Übrigens: Gewonnene Punkte können nicht an andere Personen übertragen werden. Und bereits eingebüßte Führerscheine können durch einen Punktegewinn NICHT zurückerlangt werden.

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